Spenden
Wie in jedem Jahr erhalten unterschiedliche Institutionen Spenden von mir.
Alle Mitarbeiter machen hierfür einen Spendenvorschlag.
Dafür verzichte ich darauf, Karten und Geschenke an meine Geschäftspartner zu senden.
Im Jahr 2022 gingen Spenden an:
Empfänger |
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Ärzte ohne Grenzen, Hilfe für die Ukraine |
SOS-Kinderdorf e.V. |
Sea Shepherd Deutschland e. V. |
Deutsche Parkinson Hilfe e.V. |
Verein für Leukämieforschung und -Therapie e.V. |
Sing-Akademie zu Berlin e. V. |
Spendenaktion Der Tagesspiegel e.V. „Menschen helfen!“ |
SV Traktor Schlalach e.V. |
Charité Chor Berlin e. V |
Berliner Engel für Bedürftige e.V. |
Björn Schulz Stiftung |
Straßenkinder e. V. Berlin |
Grünes Band BUND |
Cocon e.V., Frauenverein Berlin |
Ärzte ohne Grenzen e.V. |
Spenden sind steuerlich absetzbar, wenn sie
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- freiwillig und ohne Gegenleistung
- für steuerbegünstigte Zwecke
- an steuerbegünstigte Organisationen geleistet und
- mit einer Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.
Bei Kleinbetragsspenden bis zu € 200,00 pro Organisation und Jahr.
Von den strengen Anforderungen an die formelle Zuwendungsbestätigung kann in folgenden vier Fällen mit
einer Vereinfachungsregel abgewichen werden:
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- Spenden zur Hilfe in Katastrophenfällen;
- Spenden bis € 200,00 an gemeinnützige Organisationen;
- Spenden bis € 200,00 an staatliche Behörden;
- Spenden bis € 200,00 an eine politische Partei.
Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.